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   VGH Bayern, 12.04.1999 - 20 B 98.2979   

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VGH Bayern, 12.04.1999 - 20 B 98.2979 (https://dejure.org/1999,12406)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.04.1999 - 20 B 98.2979 (https://dejure.org/1999,12406)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. April 1999 - 20 B 98.2979 (https://dejure.org/1999,12406)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 501
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche

    Soweit in der Literatur (vgl. Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsgesetz, Stand Dezember 2003, § 29d Rn. 7 und 59; offen gelassen in VGH München, Beschluss vom 12. April 1999 - 20 B 98.2979 - NVwZ-RR 1999, 501) ein Beurteilungsspielraum der Luftfahrtbehörde hinsichtlich der Gewichtung vorliegender Erkenntnisse gesehen wird, wird dies nicht näher begründet und steht im Gegensatz zu den dargestellten Grundsätzen.

    Wegen des gerade beim Luftverkehr hohen Gefährdungspotenzials und der Hochrangigkeit der zu schützenden Rechtsgüter begegnet es auch im Hinblick auf Art. 12 GG keinen Bedenken, wie das Berufungsgericht strenge Anforderungen zu stellen und die Zuverlässigkeit im Sinne von § 29d LuftVG bereits dann zu verneinen, wenn hieran auch nur geringe Zweifel bestehen (so auch VGH München, Beschlüsse vom 14. September 1993 - 20 CS 93.2546 - NVwZ 1995, 182 und vom 12. April 1999 - 20 B 98.2979 - NVwZ-RR 1999, 501 sowie Urteil vom 16. Juli 2003 - 20 BV 02.2747 und 20 Cs 02.2850 - GewArch 2003, 493; ebenso Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsgesetz, Stand Dezember 2003, § 29d Rn. 7).

  • VG Ansbach, 28.10.2011 - AN 10 S 11.01767

    Luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit; wiederholter Ladendiebstahl; unerlaubter

    Des Weiteren ging der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei Verstößen gegen Strafgesetze von einigem Gewicht auf die fehlende Zuverlässigkeit des Täters geschlossen werden könne und zwar ungeachtet dessen, ob ein Strafurteil oder lediglich ein Strafbefehl ergangen war (BayVGH vom 12.4.1999, NVwZ-RR 1999, 501; vom 11.9.2000 Nr. 20 ZB 00.2674).

    Die durch die Begehung von Straftaten indizierte luftverkehrsrechtliche Unzuverlässigkeit einer Person kann nur durch Tatsachen widerlegt werden, die auf Grund einer Gesamtwürdigung von Verhalten und Persönlichkeit des Betroffenen die Straftat derart in den Hintergrund treten lassen, dass im Hinblick auf diese allein Zweifel an der Zuverlässigkeit nicht aufkommen können (BayVGH vom 12.4.1999, a.a.O.; vom 11.9.2000, a.a.O.).

    Bereits ein geringer Zweifel an dessen Rechtstreue und damit an der Zuverlässigkeit genügt im Hinblick auf das außerordentlich große Gefährdungspotential des Luftverkehrs (BayVGH vom 12.4.1999 in: NVwZ-RR 1999, 501 und vom 4.2.1997 - 20 B 96.1406 - ; VG München vom 3.1.2003 - M 24 S 02.5568).

  • VG Ansbach, 08.03.2012 - AN 10 K 11.01768

    Luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit; wiederholter Ladendiebstahl; unerlaubter

    Des Weiteren ging der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei Verstößen gegen Strafgesetze von einigem Gewicht auf die fehlende Zuverlässigkeit des Täters geschlossen werden könne und zwar ungeachtet dessen, ob ein Strafurteil oder lediglich ein Strafbefehl ergangen war (BayVGH vom 12.4.1999, NVwZ-RR 1999, 501; vom 11.9.2000 Nr. 20 ZB 00.2674).

    Die durch die Begehung von Straftaten indizierte luftverkehrsrechtliche Unzuverlässigkeit einer Person kann nur durch Tatsachen widerlegt werden, die auf Grund einer Gesamtwürdigung von Verhalten und Persönlichkeit des Betroffenen die Straftat derart in den Hintergrund treten lassen, dass im Hinblick auf diese allein Zweifel an der Zuverlässigkeit nicht aufkommen können (BayVGH vom 12.4.1999, a.a.O.; vom 11.9.2000, a.a.O.).

    Bereits ein geringer Zweifel an dessen Rechtstreue und damit an der Zuverlässigkeit genügt im Hinblick auf das außerordentlich große Gefährdungspotential des Luftverkehrs (BayVGH vom 12.4.1999 in: NVwZ-RR 1999, 501 und vom 4.2.1997 - 20 B 96.1406 - ; VG München vom 3.1.2003 - M 24 S 02.5568).

  • VG Ansbach, 29.07.2009 - AN 10 K 08.01930

    Zuverlässigkeit; Luftsicherheitsrecht; Luftverkehrsrecht; Verurteilung wegen

    Des Weiteren ging der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei Verstößen gegen Strafgesetze von einigem Gewicht auf die fehlende Zuverlässigkeit des Täters geschlossen werden könne und zwar ungeachtet dessen, ob ein Strafurteil oder lediglich ein Strafbefehl ergangen war (BayVGH vom 12.4.1999, NVwZ-RR 1999, 501; vom 11.9.2000 Nr. 20 ZB 00.2674).

    Die durch die Begehung von Straftaten indizierte luftverkehrsrechtliche Unzuverlässigkeit einer Person kann nur durch Tatsachen widerlegt werden, die auf Grund einer Gesamtwürdigung von Verhalten und Persönlichkeit des Betroffenen die Straftat derart in den Hintergrund treten lassen, dass im Hinblick auf diese allein Zweifel an der Zuverlässigkeit nicht aufkommen können (BayVGH vom 12.4.1999, a.a.O.; vom 11.9.2000, a.a.O.).

    Bereits ein geringer Zweifel an dessen Rechtstreue und damit an der Zuverlässigkeit genügt im Hinblick auf das außerordentlich große Gefährdungspotential des Luftverkehrs (BayVGH vom 12.4.1999 in: NVwZ-RR 1999, 501 und vom 4.2.1997 - 20 B 96.1406 - ; VG München vom 3.1.2003 - M 24 S 02.5568 -).

  • VG Ansbach, 29.11.2012 - AN 10 K 12.01542

    Luftsicherheitsrecht; Zuverlässigkeit; verschiedene Straftaten; Ruhensanordnung

    Des Weiteren ging der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei Verstößen gegen Strafgesetze von einigem Gewicht auf die fehlende Zuverlässigkeit des Täters geschlossen werden könne und zwar ungeachtet dessen, ob ein Strafurteil oder lediglich ein Strafbefehl ergangen war (BayVGH vom 12.4.1999, NVwZ-RR 1999, 501; vom 11.9.2000 Nr. 20 ZB 00.2674).

    Die durch die Begehung von Straftaten indizierte luftverkehrsrechtliche Unzuverlässigkeit einer Person kann nur durch Tatsachen widerlegt werden, die auf Grund einer Gesamtwürdigung von Verhalten und Persönlichkeit des Betroffenen die Straftat derart in den Hintergrund treten lassen, dass im Hinblick auf diese allein Zweifel an der Zuverlässigkeit nicht aufkommen können (BayVGH vom 12.4.1999, a.a.O.; vom 11.9.2000, a.a.O.).

    Bereits ein geringer Zweifel an dessen Rechtstreue und damit an der Zuverlässigkeit genügt im Hinblick auf das außerordentlich große Gefährdungspotential des Luftverkehrs (BayVGH vom 12.4.1999 in: NVwZ-RR 1999, 501 und vom 4.2.1997 - 20 B 96.1406 - ; VG München vom 3.1.2003 - M 24 S 02.5568).

  • OVG Sachsen, 17.07.2003 - 1 B 414/02

    Luftverkehrssicherheit, Zuverlässigkeit

    Wegen des hohen Gefährdungspotentials des Luftverkehrs sowie der Hochrangigkeit der in Rede stehenden zu schützenden Rechtsgüter ist die Zuverlässigkeit bereits zu verneinen, wenn auch nur geringe Zweifel an der erforderlichen Gewähr der ordnungsgemäßen Pflichterfüllung bestehen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.9.1993, NVwZ 1995, 182, 184, Beschl. v. 15.9.1993 -20 CS 93.2547 - zit. nach juris, zu § 29d LuftVG in der durch das Aufgabenübertragungsgesetz vom 23.1.1992 [BGBl. I S. 178] geänderten Fassung vom 14.1.1981 [BGBl. I S. 61] und Beschl. v. 12.4.1999, NVwZ-RR 1999, 501 zu § 29d LuftVG nach der Änderung durch das 11. ÄndG zum LuftVG vom 25.8.1998 [BGBl. I S. 2432]).

    Die Entscheidung, ob die überprüfte Person zuverlässig ist oder nicht, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle, ein Beurteilungsspielraum steht der Luftfahrtbehörde nicht zu (aA Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsgesetz, Losebl. Stand Dez. 2002, § 29d RdNr. 7; undeutlich BayVGH, Beschl. v. 14.9.1993, NVwZ 1993, 182, und Beschl. v. 15.9.1993 - 20 CS 93.2547 - zit. nach juris; offen gelassen von BayVGH, Beschl. v. 12.4.1999, NVwZ-RR 1999, 501).

  • VGH Bayern, 10.01.2019 - 8 CS 18.2529

    Widerruf einer luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsfeststellung

    Die hierdurch indizierte luftverkehrsrechtliche Unzuverlässigkeit kann nur durch Tatsachen widerlegt werden, die die Straftat bei einer Gesamtwürdigung von Verhalten und Persönlichkeit des Betroffenen derart in den Hintergrund treten lassen, dass im Hinblick auf diese allein keine Zweifel an der Zuverlässigkeit aufkommen können (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2005 - 20 CS 05.1674 - juris Rn. 12; B.v. 12.4.1999 - 20 B 98.2979 - NVwZ-RR 1999, 501 = juris Rn. 18; van Schyndel in Giemulla/Schmid, Frankfurter Kommentar zum Luftverkehrsrecht, Stand Oktober 2018, § 7 LuftSiG Rn. 50).

    Das Verwaltungsgericht hat aus dem abgeurteilten Fehlverhalten auf eine fehlende Steuerungsfähigkeit in gewissen Situationen geschlossen, das von luftsicherheitsrechtlicher Relevanz sei (vgl. BA S. 10; vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 12.7.2005 - 20 CS 05.1674 - juris Rn. 12; B.v. 12.4.1999 - 20 B 98.2979 - NVwZ-RR 1999, 501 = juris Rn. 21).

  • VG Ansbach, 25.05.2009 - AN 10 K 08.02081

    Luftsicherheitsrecht; Zuverlässigkeit; jugendgerichtliche Ahndungen

    Des Weiteren ging der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei Verstößen gegen Strafgesetze von einigem Gewicht auf die fehlende Zuverlässigkeit des Täters geschlossen werden könne und zwar ungeachtet dessen, ob ein Strafurteil oder lediglich ein Strafbefehl ergangen war (BayVGH vom 12.4.1999, NVwZ-RR 1999, 501; vom 11.9.2000 Nr. 20 ZB 00.2674).

    Die durch die Begehung von Straftaten indizierte luftverkehrsrechtliche Unzuverlässigkeit einer Person kann nur durch Tatsachen widerlegt werden, die auf Grund einer Gesamtwürdigung von Verhalten und Persönlichkeit des Betroffenen die Straftat derart in den Hintergrund treten lassen, dass im Hinblick auf diese allein Zweifel an der Zuverlässigkeit nicht aufkommen können (BayVGH vom 12.4.1999, a.a.O.; vom 11.9.2000, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.10.2020 - 8 ZB 20.1520

    Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit

    Das damit indizierte Fehlen der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit könnte er nur durch Tatsachen widerlegen, welche die Straftaten bei Gesamtwürdigung seines Verhaltens und seiner Persönlichkeit derart in den Hintergrund treten ließen, dass im Hinblick auf diese allein keine Zweifel an seiner Zuverlässigkeit aufkommen könnten (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2019 - 8 CS 18.2529 - ZLW 2019, 295 - juris Rn. 14; B.v. 12.4.1999 - 20 B 98.2979 - NVwZ-RR 1999, 501 = juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 16.07.2003 - 20 BV 02.2746

    Anforderungen an die Feststellung der Unzuverlässigkeit eines in den

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  • VG München, 14.11.2019 - M 24 K 19.2684

    Erfolglose Verpflichtungsklage auf erneute Feststellung der persönlichen

  • VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 10 K 09.01806

    Luftsicherheitsrecht; Zuverlässigkeit; Zweifel auf Grund BtM-Konsums; verweigerte

  • VG München, 17.03.2022 - M 24 K 21.3834

    Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit

  • VG München, 24.01.2022 - M 24 K 21.3578

    Abgewiesene Klage, Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit, Antrag auf erneute

  • VG Stuttgart, 18.11.2002 - 3 K 4858/02

    Widerruf der Beleihung eines Luftsicherheitsassistenten mit Sofortvollzug wegen

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